Häufig gestellte Fragen zum Sanitätsdienst
Ansprechpartner
Herr
Thomas Weber
Mobil 0172/7443734
thomas.weber@drk-ueberlingen.de
Helltorstraße 8
88662 Überlingen
Im Zusammenhang mit der Notwendigkeit und den Kosten eines Sanitätsdienstes kommen häufig Fragen auf. Wir haben ein paar dieser Fragen für Sie zusammengestellt um die vereinsinterne Diskussion zu erleichtern und ihnen ggf. Argumentationshilfen zu liefern.
Der Rettungsdienst ist doch schnell vor Ort - warum benötige ich einen Sanitätsdienst?
Die Hilfsfrist beträgt in Baden-Württemberg 15 Minuten. D.h. innerhalb dieser Zeit nach dem Absetzen des Notrufs ist in 95 % aller dringenden Fälle der Rettungsdienst vor Ort. Aber schon nach 3-4 Minuten ohne Sauerstoff fangen die ersten Zellen im Gehirn an abzusterben. Eine qualifizierte Erstversorgung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes ist deshalb unbedingt erforderlich. Das gilt auch für Orte, an denen ein Rettungswagen stationiert ist – denn wer garantiert Ihnen, dass Ihnen dieses Fahrzeug gerade dann, wenn Sie es brauchen, zur Verfügung steht und nicht bei einem anderen Notfall im Einsatz ist?
Für meine Veranstaltung ist eine Brandwache vorgeschrieben. Benötige ich zusätzlich einen Sanitätsdienst?
Spätestens wenn eine Brandwache vorgeschrieben ist, sollten Sie auch über einen Sanitätsdienst nachdenken. Die sanitätsdienstliche Versorgung ist weder die Aufgabe der Kollegen der Feuerwehr, noch haben diese entsprechendes Material dabei. Deshalb sind hier zusätzliche Fachkräfte notwendig.
Ich habe überwiegend erwachsene Vereinsmitglieder, die einen Führerschein und damit einen Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen haben. Daher benötige ich keinen Sanitätsdienst.
Ohne regelmäßige Auffrischung der Erste Hilfe-Kenntnisse laufen die Notfallmaßnahmen von Ersthelfern oft nur sehr langsam ab, weil die Übung fehlt. Viele Verkehrsteilnehmer haben einzig zu ihrer Führerscheinprüfung einen Erste Hilfe-Kurs oder evtl. nur den Pflichtkurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen" besucht. Hinzu kommt, dass sich im Laufe der Jahre die Empfehlungen, z.B. bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung, geändert haben und aktuellen Erkenntnissen angepasst worden sind. Wer hier fit bleiben will, sollte regelmäßig zur Auffrischung ein Erste Hilfe-Training besuchen.
Unsere Sanitäter sind nach den aktuellen Vorgaben des DRK ausgebildet und üben die Notfallversorgung regelmäßig; manche haben auch eine weitergehende Ausbildung im Bereich Rettungsdienst. Je nach Anforderungen an die Veranstaltung besetzen wir die Dienste explizit mit Rettungsdienst-Fachpersonal.
Ich bekomme von den Sanitätern nicht mal eine Kopfschmerztablette - warum brauche ich dann einen Sanitätsdienst?
Die Verordnung und Abgabe von Medikamenten ist gesetzlich den Ärzten bzw. Apothekern vorbehalten. Auch frei erhältliche Kopfschmerzmittel können bei manchen Menschen z.T. lebensbedrohliche Zustände wie z.B. Blutungen oder allergische Reaktionen hervorrufen. Daneben können hinter Kopfschmerzen auch ernsthafte Erkrankungen stecken, die vor der Einnahme ggf. abgeklärt werden müssen. Der Satz „Zu Risiken und Nebenwirkungen..." gilt nicht nur in der Werbung.
In meinem Verein sind haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeiter einer Hilfsorganisation, die eine Ausbildung zum Sanitäter o.ä. haben, so dass ich keinen Sanitätsdienst benötige.
Die Mitarbeiter verfügen zwar über den aktuellen Ausbildungsstand, in der Regel ist jedoch die medizinisch notwendige Ausstattung nicht vorhanden. Darüber hinaus sind Ihre Mitarbeiter in solch einem Fall nicht im Auftrag der Hilfsorganisation sondern als Privatperson in Ihrem Verein tätig, wodurch sich eine veränderte Situation bei versicherungstechnischen Fragen und der Haftung Ihres Vereins ergibt.
So ein Sanitätsdienst ist zu teuer.
Auch wenn unsere Helfer ehrenamtlich tätig sind, entstehen uns Kosten für Material und Einsatzfahrzeuge wie auch für die Aus- und Weiterbildung unserer Helfer. Außer Mitgliedsbeiträgen und Spenden (die leider Jahr für Jahr sinken) erhalten wir keinerlei Zuschüsse. Daher müssen wir Ihnen als Veranstalter einen Teil der Kosten in Rechnung stellen. Bei kleineren Sanitätsdiensten erfolgt die Abrechnung über einen Stundensatz pro Helfer, wobei die Dienste gemäß unserer Verbandsrichtlinien mit mindestens zwei Helfern besetzt werden.
Bei größeren Veranstaltungen bieten wir Ihnen den Dienst i.d.R. über eine günstigere Pauschale an.